Art. 3 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und deren Einbeziehung in die Dienstleistungen der meine Bayerische Vermögen GmbH


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder ein eigenständiges Risiko darstellen oder sich auf andere Risiken wie Marktrisiken, operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken auswirken und wesentlich zu diesen beitragen. Die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit wird unter dem Stichwort „ESG“ geführt. In 2019 hat die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eine Vielzahl von Beispielen gegeben, aus welchen ESG-Elementen sich Nachhaltigkeitsrisiken ergeben könnten.  Auch wirtschaftliche Tätigkeiten sollen diesen Zielen der Ökologie, der sozialen Gerechtigkeit und den Prinzipien der guten Unternehmensführung (Good Governance) dienen. Unternehmen oder wirtschaftliche Aktivitäten gelten unter gewissen Auflagen als nachhaltig, wenn sie durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit versuchen, diese Ziele zu erreichen.

Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation der Vermögenswerte eines Finanzprodukts führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Vermögenswerte des jeweiligen Finanzprodukts berücksichtigt wurden, können sie einen erheblichen negativen Einfluss auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und damit auf die Rendite des Finanzprodukts haben. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.


Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Dies kann sich je nach Sektor auf Kosten oder Erträge negativ auswirken.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Mögliche Auswirkungen auf die Rendite eines Finanzprodukts können von verschiedenen Aspekten abhängen, insbesondere davon, wie die Anlagepolitik und das Anlageuniversum des Produkts mit Nachhaltigkeitsereignissen oder -bedingungen zusammenhängen oder von ihnen beeinflusst werden.

Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber stehen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese haben wir im folgenden Schaubild gegenübergestellt. Wir verweisen auf unsere separate Stellungnahme nach Artikel 4 der OffenlegungsVO („Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens“) bzgl. des Prozesses zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.


Transparenz über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des Finanzmarktteilnehmers

Art. 3 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Die meine Bayerische Vermögen GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken sowohl in der Konzeption als auch der Steuerung und Vertrieb der Finanzprodukte ihrer Produktanbieter. Die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzprodukte der Gesellschaft hängt unter anderem von den angewendeten Anlagestrategien ab. Je nach Finanzprodukt wendet der Produktanbieter dabei unterschiedliche Anlagestrategien an, die aktiv verwaltet sind oder auf Basis künstlicher Intelligenz beruhen. In beiden Fällen können Nachhaltigkeitsrisiken abgemildert werden, indem einzelne Emittenten oder Branchen aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen werden, von denen nach Ansicht der Produktanbieter ein erhöhtes Nachhaltigkeitsrisiko ausgehen könnte.  

Die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzprodukte der meine Bayerische Vermögen GmbH hängt unter anderem von den angewendeten Anlagestrategien ab. Dazu hat die meine Bayerische Vermögen als erweiterte Plattform für vermögende Privatkunden ihr Produktangebot darauf ausgerichtet, dass bestimmte Aspekte von Nachhaltigkeitsrisiken eingregrenzt oder abgemildert werden. Derzeit gliedert sich das Produktangebot auf in

1) mBV Premium VV Klassik

2) mBV Premium VV Klassik Plus

3) mBV Premium VV Klassik Plus Anleihen

4) mBV Premium KI VV


Ferner vertreibt die Gesellschaft einen Publikumsfonds: mbV - Bayern Fokus Multi Asset Fonds. Der mbV - Bayern Fokus Multi Asset Fonds bewirbt durch seine Titelselektion ökologische oder soziale Merkmale nach Anwendung von umfassenden Ausschlusskriterien. Der Fonds entspricht durch seinen Fokus auf nachhaltige Investitionen ebenfalls Artikel 8U gemäß Verbändekonzept des deutschen Zielmarkts für Nachhaltigkeitspräferenzen. Er verfügt über eine Mindestquote nachhaltiger Investitionen in Höhe von 20% des Fondsvolumens. Weitere Details sind den regulatorischen Offenlegungen über die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu entnehmen.

Das mBV meine Bayerische Vermögen GmbH Nachhaltigkeitskonzept gilt für o.g. Varianten 2 und 3. Im Falle der mBV Premium VV Klassik erfolgt keine verbindliche Allokation in Zielfonds gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der OffenlegungsVO. Sofern für das Finanzprodukt der meine Bayerische Vermögen GmbH Investitionen in aktiv oder passiv verwaltete Zielfonds angewendet werden, ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um Nachhaltigkeitsrisiken einzugrenzen, eine Auswahl der Zielfonds auf Basis der Daten, die im Europäischen ESG-Template (EET) für die meine Bayerische Vermögen GmbH abrufbar sind. Diese Finanzinstrumente erfüllen zudem die MiFID II-Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Art. 2 Nr. 7c und/ oder Nr. 7b, da lediglich Finanzinstrumente eingesetzt werden, die einen Zielmarkt gem. dem Verbändekonzept des deutschen Zielmarktes für Nachhaltigkeitspräferenzen definiert haben. Des Weiteren können bestimmte Ausschlüsse für Zielinvestments aus dem EET abgeleitet werden, die nach Ansicht der meine Bayerische Vermögen GmbH zu erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken führen können. Sofern (wie bei mBV Premium VV Klassik Plus) es in dem Finanzprodukt zu einer Allokation in Einzelwerte (Aktien oder Anleihen) kommt gelten die Vorgaben des Verändekonzepts des deutschen Zielmarkts für Nachhaltigkeitspräferenzen. Das heißt, dass ab gewissen Umsatzschwellen aus kontroversen Geschäftsbereichen einzelne Werte nicht investierbar sind. Gleiches gilt für schwere Verstöße gegen den UN Global Compact (ohne positive Perspektive) oder Staatsanleihen in „unfreien“ Staaten gemäß Freedom House. Mit dem mBV – Premium KI iVV Nachhaltigkeitskonzept entscheidet sich der Kunde, ausschließlich Finanzinstrumente zu berücksichtigen, welche die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden anhand sogenannter Nachhaltigkeitsindikatoren (engl. auch Principals Adverse Impact, abgekürzt PAI) bestimmt (z.B. Treibhausgasemissionen, CO2-Fußabdruck oder Wasserverbrauch eines Unternehmens). Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschriften, veröffentlicht mit der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO), ist die meine Bayerische Vermögen GmbH als Finanzmarktteilnehmer zu den vorigen und nachfolgenden Angaben in Art und Form verpflichtet.

Diese Ausschlüsse können sich auch auf Zielfonds (aktiv oder passiv verwaltet) beziehen, deren Anlagestrategien nicht im Einklang mit bestimmten Nachhaltigkeitsparametern stehen. Solche Parameter können beispielsweise sein, dass der Zielfonds eine übermäßige Allokation in kontroversen Sektoren bzw. Sektoren mit potenziell hohem Nachhaltigkeitsrisiko zulässt.

Sofern für das von der Gesellschaft beworbene Finanzprodukt Investitionen in aktiv oder passiv verwaltete Zielfonds anwendet , ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und ggfs. einzugrenzen, eine Auswahl der Zielfonds auf Basis der Daten, die im Europäischen ESG Template (EET) für die Produktanbieter abrufbar sind. Diese Finanzinstrumente erfüllen zudem die MiFID II-Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Art. 2 Nr. 7c und/ oder Nr. 7b, da lediglich Finanzinstrumente eingesetzt werden, die einen Zielmarkt gem. dem Verbändekonzept definiert haben. Des Weiteren können bestimmte Ausschlüsse für Zielinvestments aus dem EET abgeleitet werden, die nach Ansicht der Gesellschaft zu erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken führen können. Für Investitionen in Aktien oder Anleihen können ESG-Analysen von Drittanbietern herangezogen werden, die Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeit von unterschiedlichen Faktoren beleuchten.

Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu berücksichtigen. Um Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der meine Bayerische Vermögen GmbH zu adressieren, bieten wir unseren Kunden unterschiedliche Optionen, Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen. Damit können unsere Kunden auch mögliche Nachhaltigkeitsrisiken begrenzen. Nähere Details dazu können der produktbezogenen Offenlegungserklärung nach Art. 10 OffenlegungsVO entnommen werden.

Die Produktanbieter verfügen über bestimmte Hauptfunktionen oder Einheiten, die an der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen beteiligt sind. Weitere Bereiche sind für Konzeption und Implementierung von Kontrollen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Investmentprozesse verantwortlich, um die mit den Anlegern vereinbarten Anlagestrategien und deren Nachhaltigkeitspräferenzen einzuhalten. Eine aktive Mitwirkungspolitik im Rahmen der Investitionsentscheidungen wird von der Gesellschaft dabei nicht verfolgt. Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben können und die beispielsweise Unternehmen, die in fossilen Brennstoffen aktiv sind, betreffen, oder Risiken, die sich aus der Verletzung international anerkannter Richtlinien ergeben, können einer besonderen Prüfung unterzogen werden oder sogar ein ungeeignetes Investitionsziel sein.

Transparenz über die Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Art. 4 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Zu den international anerkannten Richtlinien gehören vor allem die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Die Gesellschaft ist über den Mutterkonzern LAIQON AG Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment und hat ihre CO2 Reduktionsziele an die Science-Based Targets Initiative eingereicht. Über Letztere ergibt sich auch die Priorisierung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, kurz PAI (principal adverse impacts).

Die meine Bayerische Vermögen GmbH ist bestrebt, die PAI zu berücksichtigen und leitet dazu angemessene Schritte für die Auswahl der Produktanbieter bzw. der Finanzprodukte ein. Dazu gehören unter anderem die Nutzung adäquater Datenquellen, die für die Finanzprodukte geeignet erscheinen. Die Nutzung von Datenquellen und die Prüfung von deren Geeignetheit erfolgt durch zentrale Verantwortlichkeiten auf Seiten der Produktanbieter.

Die verwendeten Datenquellen stammen von etablierten ESG-Ratingagenturen wie ISS-ESG, RepRisk, oder Sustainalytics (via Bloomberg).Weitere Daten entstammen den Europäischen ESG Templates (EET), welches von ISS FWW über den Datenlieferanten ARIVA.DE Financial Services bezogen werden. Der qualitative Inhalt der aufgeführten Datenquellen kann inhaltlich nicht kontrolliert werden. Die meine Bayerische Vermögen GmbH ist auf eine ordentliche Datenpflege durch die Datenanbieter angewiesen. Eine gesonderte Validierung der Informationen erfolgt nicht.

Art und Weise, wie die Verantwortung für die Umsetzung dieser Strategien im Rahmen der organisatorischen Strategien und Verfahren zugewiesen wird

Um die PAIs angemessen zu identifizieren, priorisieren und steuern zu können finden regelmäßige interne Investment-Komitee Meetings auf Ebene der BV Bayerische Vermögen GmbH (als einer der Produktanbieter) statt, die auch für die Gesellschaft gelten. Dazu gehören unter anderem eine Analyse der PAIs auf Portfolioebene mit Einzelwertanalysen, oder ein detaillierter Klimabericht zum Portfolio. Innerhalb des Investment-Komitee Meetings können dabei mit den Vermögensverwaltern und Marktexperten Entscheidungen für das Portfolio oder Einzeltitel getroffen werden, welche dokumentiert und nachverfolgt werden.

In KI gesteuerten Produkt- und Dienstleistungsangebot für die Kunden wurde ein Risikomanagement-System integriert, das der persönlichen Lebenssituation der Kunden Rechnung trägt und gleichzeitig die Berücksichtigung von PAI ermöglicht. Der Kunde kann eine auf seine persönliche Situation zugeschnittene Anlagelösung wählen. Der Investmentprozess im Produktangebot wird mithilfe künstlicher Intelligenz gesteuert.

Weitere Details zum KI unterstützten Investmentprozess finden Sie hier: https://laic.de/laic-advisor/investmentprozess. Die meine Bayerische Vermögen GmbH berücksichtigt mit dem Produktangebot der „meine Bayerische Vermögen GmbH – Nachhaltigkeitskonzept“ die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wobei die meine Bayerische Vermögen GmbH die folgenden PAIs priorisiert hat:

  • Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)
  • Co2-Fußabdruck
  • THG-Emissionsintensität
  • Berücksichtigung des UN Global Compact und Einrichtung notwendiger Prozesse zur Überwachung und Einhaltung
  • Engagement in geächtete Waffen

Schwere Verstöße gegen die United Nations Global Compact (UNGC) und OECD-Leitsätze sind gemäß Verbändekonzept ausgeschlossen, ebenso sind Investitionen, in Umsätze aus der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern, von Kohle, der Tabakproduktion weitestgehend ausgeschlossen.

Die Priorisierung erfolgte auf Basis von Datenverfügbarkeit, quantitativer Messbarkeit sowie Umsetzbarkeit für das Anlageprodukt. Für das LAIC Vermögen Nachhaltigkeitskonzept verweisen wir separat auf die Offenlegung gem. Art. 10 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088 i.V.m. Art. 23 der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.

Transparenz über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des Finanzprodukts

Art. 6 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Die meine Bayerische Vermögen GmbH erklärt, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der EU-Gesetzgebung derzeit nur für maßgeschneiderte Lösungen der individuellen Vermögensverwaltung berücksichtigt. Für Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt dies zum Beispiel im Rahmen unseres Nachhaltigkeitskonzept in unsere Strategien der Vermögensverwaltung.

Für das meine Bayerische Vermögen GmbH Nachhaltigkeitskonzept verweisen wir separat auf die Offenlegung gem. Art. 10 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088 i.V.m. Art. 23 der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.

Der Kunde hat in diesem Fall die Option zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Anlagestrategien der Vermögensverwaltung. Durch die Option, in Anlagen zu investieren, die definierten Nachhaltigkeitsansprüchen folgen, bezieht die meine Bayerische Vermögen GmbH damit Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Produktangebot mit ein, da sämtliche Zielinvestments - sogenannte Artikel 8 und Artikel 9 Fonds gem. OffenlegungsVO - die Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, um ökologische und soziale Merkmale bewerben zu dürfen, erfüllen. Artikel 9 Fonds streben zusätzlich eine „nachhaltige Investition“ im Sinne der OffenlegungsVO an, es gibt jedoch keine Mindestquote. Als eine „nachhaltige Investition“ definiert die OffenlegungsVO eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/ oder zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt in diesem Fall über die Auswahl der Fonds, die im Zielbild alle dem Verbändekonzept des deutschen Zielmarktes entsprechen sollen. Dadurch, dass sich nach dieser Allokation bestimmte Zielfonds als Investitionen nicht eignen wird sichergestellt, dass beispielsweise

  • Klimarisiken durch den Ausschluss von Kohleförderung oder Kohleverstromung gemindert,
  • gesellschaftliche Risiken eingegrenzt werden durch den Ausschluss von Firmen, denen schwerwiegende Verstöße des UN Global Compact nachgewiesen wurden,
  • nachteilige Umweltauswirkungen und gesellschaftliche Implikationen durch Ausschlüsse einzelner Sektoren begrenzt werden und
  • schlechte Unternehmensführung bedingt durch beispielsweise Korruption unterbunden wird.

Es können weitere Einschränkungen auf Basis weiterer EET-Felder stattfinden: so zum Beispiel bestimmte Ausschlüsse auf kontroversen Geschäftspraktiken oder Geschäftsfelder oder Ausschlüsse von Staaten als Emittenten festverzinslicher Wertpapiere.

Durch die Option „Nachhaltigkeitskonzept“ wird das Investmentuniversum zur Optimierung des Portfolios eingeschränkt. Dies kann negative Auswirkungen auf das Risiko-/ Ertragsprofil der Anlagestrategie haben.

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Transparenz über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Art. 5 Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Die Vergütungspolitik der meine Bayerische Vermögen GmbH setzt keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl der Finanzprodukte oder Produktanbieter. Die entsprechenden Organe der meine Bayerische Vermögen GmbH, der BV Bayerische Vermögen GmbH und der Volksbank Rosenheim als joint-venture Partner stellen sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen.



(Stand: November 2023)