Regelmäßige Berichterstattung zu nachhaltigen Finanzprodukten

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten

Die meine Bayerische Vermögen GmbH informiert im Rahmen ihrer Offenlegungspflichten regelmäßig über jene Finanzprodukte, die unter Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 fallen.

Diese Berichterstattung umfasst sowohl die dargestellten nachhaltigen Anlagestrategien als auch deren kontinuierliche Umsetzung.

Darüber hinaus veröffentlicht die meine Bayerische Vermögen GmbH diese Informationen auch auf ihrer Website, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Unter den nachfolgend aufgeführten Strategien ist der jeweils zugehörige Bericht abrufbar.



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